Aktuelle Coronainformationen des Bildungsministeriums

Neue Infos zu Testpflicht, Absonderung & Quarantäne

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinne nund Schüler,

als Download finden Sie die aktualisierten Corona-Informationen 2022-003 aus dem Bildungsministerium.Sie gelten ab Montag, d. 17.01.22.

In Kürze einige Eckpunkte:

1. Die Testpflicht gilt ab sofort für alle Personen in Schulen, unabhängig von ihrem Status als Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.

2. Im Falle einer bestätigten Coronainfektion in der Klasse besteht für die anderen Personen des Klassenverbandes keine Absonderungspflicht mehr. Das gilt auch für die direkten Sitznachbarn der infizierten Person.

3. Gibt es einen bestätigten Infektionsfall, soll in den betroffenen Lerngruppen ein offizielles Schreiben des Gesundheitsamtes ausgegeben werden. Dieses Schreiben soll den Schulen in der nächsten Woche vorliegen.

4. Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene müssen gar nicht mehr in Quarantäne.

5. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch einen PCR -Test bestätigt infiziert, gilt für sie oder ihn eine Quarantäne von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung eines negativen Schnelltests am 7. Tag.

Viele Grüße

Ihre LMS-Schulleitung