Erklärung zum Gesundheitszustand SEK I

Erklärung bitte unbedingt schriftlich abgeben!

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,


ab dem 22. Juni 2020 werden Ihre Kinder der Klassen 5-9 an einzelnen Tagen wieder gemeinsam im Klassenverband unterrichtet. 
Wir sind verpflichtet, dafür eine schriftliche Versicherung von Ihnen einzufordern, in der Sie erklären, dass keine Corona/COVID19-Krankheitssymptome (z.B. erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung, Durchfall) bei ihrem Kind oder anderen Mitgliedern der häuslichen Gemeinschaft vorliegen. Diese Erklärung können Sie hier als Formular herunterladen. Sollte sich der Gesundheitszustand einer der oben genannten Personen zwischenzeitlich verschlechtern, ist die Schule sofort schriftlich zu informieren.
Sollte Ihr Kind die oben genannten Symptome zeigen, darf es nicht am Schulbetrieb teilnehmen. Erst wenn mindestens 48 Stunden ohne die angegebenen Anzeichen vergangen sind, darf Ihr Kind wieder zur Schule kommen. Die Symptomfreiheit muss ebenfalls schriftlich von Ihnen bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Schulleitung bei Zweifeln am Gesundheitszustand Ihres Kindes eine Beschulung ablehnen bzw. abbrechen kann.